Wasserschäden sind häufig eine große Misere, weil damit zahlreiche Probleme und organisatorische Dinge verbunden sind. Sind Wasserschäden aber erst einmal eingetreten, gilt es, diesen schnell zu bekämpfen und somit Schlimmeres zu verhindern. Um ausgetretenes Wasser zu beseitigen und Vorarbeit zu leisten, ehe der Fachmann kommt, eignen sich Handtücher, Badetücher und Bettwäsche, die das ausgetretene Wasser kurzfristig aufsaugen und somit weitere Schäden eindämmen.
Trotz erster Hilfemaßnahmen kommt man um eine professionelle Schadensbeseitigung meist nicht umhin. Inwieweit der Boden bereits in Mitleidenschaft geraten ist oder eventuelle Wasserschäden beim Untermieter erkennbar sind, kann man in diesem Moment nicht sagen. Eine professionelle Firma hat rund um die Uhr Havarie und kann demzufolge zu jeder Tages- und Nachtzeit angerufen werden. Hier wird je nach Ausmaß des Schadens notwendige Hilfe geleistet und das Wasser aus den Wohnräumen entfernt.
Um präventiv Wasserschäden zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen der Abflussrohre, Schläuche von Waschmaschinen, sowie die Dichtung der Toilette zu kontrollieren. Treten kleinere Wassermengen aus, kann man hier schnell handeln und somit größere Wasserschäden vermeiden. Die Abdichtung spielt beim Waschbecken und der Badewanne ebenfalls eine prägnante Rolle. Hier tritt immer ein Minimum Wasser aus, welches aber mit einer professionell gezogenen Silikon-Fuge keine Schäden anrichtet und in der Wanne, dem Waschbecken oder der Dusche verbleibt. Zum Spritzschutz kann man ebenfalls präventive Vorsorgemaßnahmen anwenden und somit austretendes Wasser beim Duschen oder Baden verhindern. Hier gibt es spezielle Duschvorhänge oder Duschtüren, die für eine optimale Abdichtung sorgen und Wasserschäden aktiv vorbeugen.
Für Kleinreparaturen im Badezimmer ist der Mieter zuständig. Sind Silikon-Fugen undicht, kann der Mieter ohne Information an den Vermieter Abhilfe leisten. Bei Beschädigungen fester Abflussrohre ist der Vermieter zu informieren und hat die Pflicht, diese Schäden umgehend zu beseitigen.Wasserschäden sind dem Vermieter immer zu melden und müssen durch den Mieter professionell beseitigt werden.